AGB Sxowtime Sports
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Sxowtime Sports , im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig, insbesondere für Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
- (2)GeschäftsbedingungendesAuftraggebersoderDritterfindenauchdannkeineAnwendung,wennderAuftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf dieseverweist.
- (3) Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertragesgetroffenen
Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Email) festgehalten werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- (1) Alle von Auftragnehmer aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit AnnahmeerklärungensowiesämtlicheBestellungenrechtswirksamwerden,müssensieschriftlich,fernschriftlichoder per Email durch den Auftragnehmer bestätigtwerden.
- (2)FürdieRechtsbeziehungzwischendemAuftraggeberunddemAuftragnehmersindeinzigundalleinderschriftlich,
fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen Bestätigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Um die Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Telefax oder Email. Andere Telekommunikationswege sind ungenügend.
- (3) Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oderLeistung
(beispielsweise zu Zeichnungen, Gewichten, Maßen, Abbildungen oder sonstigen Leistungsdaten), so sind diese nur annähernd maßgeblich, sofern die genaue Übereinstimmung nicht Voraussetzung für die Verwendbarkeit für den vertraglich vorgesehenen Zweck ist. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zulässig.
- (4)SollenAbbildungen,Zeichnungen,Gewichte,MaßeodersonstigeLeistungsdatenalsverbindlichgelten,müssendiese
ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
- (5)ErfolgtbeieinemAuftragdieLieferunganDritte,soistderBestellerderAuftraggeber.BestellerundEmpfängerder Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung derselben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellershierfür.
- (6) Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfürvorliegt.
- (7) Das Eigentum- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote undKostenvoranschlägen
behält sich dieser vor. Dies gilt ebenfalls für alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge, Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurückgeben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss führen oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.
- (8) Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte ohne Angabevon
Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 3 Preise und Preisänderungen
- (1) Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab dessen Datum an die in seinemAngebotenthaltenenPreise.AnsonstensinddieinderjeweiligenAuftragsbestätigungdurchdenAuftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zusätzliche Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu gehören auch Mehr-, Minder- oder Sonderleistungen, so werden diese gesondert berechnet.
- (2) Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich für die Lieferung zuzüglich der Umsatzsteuer, Kostenbei
Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben.
- (3) Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondertberechnet.
§ 4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
- (1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten aus, wenn nicht schriftlich (per Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantwortensind.
- (2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einemvon
ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.
§ 5 Lieferung und Leistungszeit
- (1) Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.
- (2) Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie, Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschiebensichdieLiefer-oderLeistungstermineundverlängernsichdieLiefer-undLeistungsfristenumdenZeitraum
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.
- (3) Dauert eine Behinderung länger als zwei Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht, nach einerangemessenen
Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt.
- (4)DerAuftraggeberhatAnspruchaufeineVerzugsentschädigunginHöhevon0,5%fürjedevolleWochedesVerzugs,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet. Beruht der Verzug auf Vorsatz des Auftragnehmers oder zumindest grober Fahrlässigkeit, so können weitere Ansprüche erhoben werden, ansonsten sind über die hier genannte Regelung hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.
- (5)EineTeillieferungdervereinbartenLieferung/LeistungdurchdenAuftragnehmeristzulässig,wenndieTeillieferung
im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen werden.
- (6) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des Auftragnehmers istdie
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Nur vom Auftragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich bestätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig. Wird bei Fixterminen der vereinbarte Termin überschritten oder nicht eingehalten, hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die Erklärung über den Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen/Leistungen werden berechnet, außer der Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
- (7) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verzögerung einer Leistung/Lieferung oderder
Unmöglichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Maßgabe in §17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
§ 6 Periodische Arbeiten
- (1)BeiVerträgenüberregelmäßigwiederkehrendeArbeitenbestehteineKündigungsfristvonmindestensdreiMonaten. Die Kündigung erfolgt zum Schluss einesMonats.
§ 7 Gefahrenübergang – Versand
- (1) Sobald der vom Auftragnehmer versandfertige Liefergegenstand an die den Transport übernehmende Unternehmen (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) übergeben wurde oder aufgrund der Versendung Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereitist.
- (2)DerGeschäftssitzdesAuftragnehmersistErfüllungsortfüralleVerpflichtungenausdemVertragsverhältnis,sofern
nichts anderes bestimmt ist.
- (3) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmerserforderlich.
- (4) Die Versandkosten trägt derAuftraggeber.
- (5) Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmerunwirksam.
§ 8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
- (1)DieGewährleistungsfrististaufeinJahrfestgelegt.SiebeginntmitderLieferungoderbeiAbnahme,soweiteine solche erforderlichist.
- (2) Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegenstände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichenundsorgfältigenUntersuchungzuerkennenwaren,sogeltendiesealsgenehmigt.Mängel,diebeidieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurückgeschicktwird,wirdnichtangenommen.IstdieMängelrügeberechtigt,kommtderAuftragnehmerfürdieKosten
der günstigsten Versandart auf, sofern sich der Liefergegenstand an dem Ort seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Befindet er sich an einem anderen Ort und erhöhen sich dadurch die Kosten, so kommt der Auftragnehmer hierfür nicht auf. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnissen. Mit der Fertigungsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- (3)WeisteinTeildergeliefertenWareMängelauf,soberechtigtdiesnichtzurBeanstandungdergesamtenLieferung.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- (4) Der Auftragnehmer ist bei Sachmängeln an den gelieferten Gegenständen innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktretenoderdenKaufpreisangemessenherabsetzen,wenneineNachbesserungoderErsatzlieferungfehlschlägt, beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenerVerzögerung.
- (5) Liegt der Mangel in der Verantwortung des Auftragnehmers und beruht auf seinem Verschulden, so kannder
Auftraggeber unter Berücksichtigung der in §17 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
- (6)DerAuftragnehmerhaftetnicht,wennderAuftraggeberohneZustimmungdesAuftragnehmerseineVeränderung am Liefergegenstand durchführt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird. Der Auftraggeber hat hierbei allein für die Mehrkosten aufzukommen, die bei einer Mängelbeseitigunganfallen.
- (7) Wird im Einzelfall eine Lieferung von gebrauchten Gegenständen mit dem Auftraggeber vereinbart, soentfällt
jegliche Gewährleistung.
- (8) Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehendenAnsprüchesindausgeschlossen.EingesandteBelegexemplarezurPrüfungderReklamationkönnenaus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt geschicktwerden.
- (9) Alle vorangehend genannten Haftungsbeschränkungen sind bei grob fahrlässigem und vorsätzlichenVerhalten
ungültig (siehe auch §17).
- (10) Der Auftragnehmer haftet nicht für normaleAbnutzung.
- (11) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem unmittelbaren Auftraggeberzu.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- (1)NachfolgendwirdderEigentumsvorbehaltgeregelt.ErdientderSicherungalleraktuellbestehendenundzukünftigen Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus der zwischen den beiden Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung für die vom Auftragnehmer angebotenen Produkteergeben.
- (2) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlungaller
gesicherten Forderungen durch den Auftraggeber vor. Diese Ware sowie die nach dieser Vereinbarung an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
- (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Aufragnehmeraufzubewahren.
- (4) Der Auftraggeber hat das Recht, bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Unzulässig sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen.
- (5)Eswirdvereinbart,dassfürdenFall,dassdieVorbehaltswarevomAuftraggeberverarbeitetwird,dieVerarbeitung
im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder Miteigentum/Bruchteils Eigentum (wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sollte kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum (im oben genanntes Verhältnis) an der neu geschaffenen Sache zu dessen Sicherheit auf den Auftragnehmer. Vermischt sich die Vorbehaltsware in diesem Zusammenhang untrennbar mit anderen Sachen oder wird mit diesen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist eine der anderen Sachen hierbei als Hauptsache anzusehen, so erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer, soweit diesem die Hauptsache gehört, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.
- (6) Der Auftraggeber tritt im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalberdie
hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer ab. Bei Miteigentum des Auftragnehmers an
der Vorbehaltsware geschieht dies anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil. Dieselbe Regelung gilt für alle sonstigen Forderungen, die die Stelle der Vorbehaltsware einnehmen oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Darunter fallen unter anderem Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftraggeber wird vom Auftragnehmer widerruflich ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung darf vom Auftragnehmer nur im Verwertungsfall widerrufen werden.
- (7) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieherund Pfändung) ist der
Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Können in diesem Zusammenhang für den Auftragnehmer entstandene gerichtliche und außergerichtliche Kosten nicht von dem Dritten übernommen werden, so haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.
- (8) Soweit der Wert der Vorbehaltsware sowie der an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen die Höheder
gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt, wird der Auftragnehmer diese auf Verlagen nach seiner Wahl freigeben.
- (9) Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmerdas
Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall) und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 10 Zahlung
- (1)AlseinzigeZahlungsmöglichkeitgiltVorauskasse,sofernkeineandereschriftlicheVereinbarungzwischendem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenwurde.
- (2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt oder nach 10 Zagen ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andereZahlungsbedingungen.
- (3)SowohlVerkaufspersonalalsauchtechnischesPersonalhabenkeineBerechtigungzumInkassoinbar.Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank erfolgen.
- (4) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt,Zahlungen
trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
- (5)ErstwennderAuftragnehmerüberdenBetragverfügenkann,gilteineZahlungalserfolgt.
- (6) Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangtwerden.
- (7) Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der KreditwürdigkeitdesAuftraggebersbekanntundistdadurchdieErfüllungdesZahlungsanspruchesgefährdet,sohatder Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Weiterarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht desAuftragnehmers.
- (8) Auch wenn Gegenansprüche und Mängelrügen geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber nur dannzur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oderunbestrittensind.DerAuftraggeberistjedochauchzurZurückbehaltungwegenGegenansprüchenausdemselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 11 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
- (1)AllevomAuftragnehmererstelltenRechnungenerfolgenunterdemVorbehaltmöglicherIrrtümer.Bisspätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue,berichtigte
Rechnung erstellen. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, außer der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftragnehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.
§ 12 Patente, Urheberrechte und Marken
- (1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeberstammen.
- (2) Die in §12(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeberist
betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
- (3) Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch übernommenen Verpflichtungenbefreien,
wenn er entweder:
o [a]inderLageist,dieerforderlichenLizenzenbezüglichderangeblichverletztenRechte(Urheberrechte,Markenoder Patente etc.) zu beschaffenoder
o [b]fürdenAuftraggebereinenErsatzinFormeinesgeändertenLiefergegenstandesoderTeildavonzurVerfügung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandesbeseitigt.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
- (1) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte unddergleichen)verletzt,sohaftethierfürausschließlichderAuftraggeber.MitseinemAuftragerklärtderAuftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritterfrei.
§ 14 Handelsbrauch und Copyright
- (1) Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung einesEntgeltsübertragenwerden.ErstmitderBezahlungdesvereinbartenEntgeltsgehendieRechteindiesemFallauf den Auftraggeber bzw. den Drittenüber.
§ 15 Geheimhaltung
- (1)DiedemAuftragnehmerunterbreitetenInformationenimZusammenhangmitBestellungengeltennichtals vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbartworden.
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen
- (1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmergespeichert.
- (2) Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (siehe §17) dar.
- (3) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Daten aus dem Vertragsverhältnis nach §28
Bundesdatenschutzgesetz vom Auftragnehmer zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Aufragnehmer behält sich weiterhin das Recht vor, die Daten an Dritte (beispielsweise Paketdienste, Versicherungen etc.) zu übermitteln, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 17 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
- (1) Nach Maßgabe dieses §17 ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchen Grund (besonders aus Unmöglichkeit, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verzug, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen), eingeschränkt, wobei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.
- (2) Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werdenbei
o [a] einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder sonstigenErfüllungshilfen,
o [b] grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen, es sei denn es handelt sich umeineVerletzungvonvertragswesentlichenPflichten.AlsvertragswesentlichgeltendieVerpflichtungzurrechtzeitigen
und mängelfreien Lieferung und Installation sowie Obhuts-, Beratungs- und Schutzpflichten, die für die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wichtig sind oder den Schutz von Leib oder Leben des Personals des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichem Schaden bezwecken.
- (3) Haftet der Auftragnehmer aufgrund §17(2) für Schadensersatz, so bleibt diese Haftung auf dieSchäden begrenzt,
die für den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände, die für ihn bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen. Außerdem sind nur mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln am Liefergegenstand sind, ersatzfähig, wenn solche Schäden typischerweisen bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind.
- (4) Von jeglicher Haftung ausgenommen sind unentgeltliche technische Auskünfte und Beratungen durchden
Auftragnehmer, die nicht zu dem von ihm vereinbarten, geschuldeten und im Vertrag festgehaltenen Lieferumfang gehören.
- (5) Die in diesem Paragraph genannten Einschränkungen für die Haftung des Auftragnehmers gelten nichtfür
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem Verhalten oder nach dem Produktionshaftungsgesetz.
§ 18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
- (1)ErgebensichausderGeschäftsbedingungzwischendemAuftragnehmerunddemAuftraggeberStreitigkeiten (soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist), so hat der Auftragnehmer die Wahl, ob Augsburg als Gerichtsstand gewählt wird oder der Sitz des Auftraggebers. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Auftragnehmer gilt Augsburg. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende geschäftliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände.
- (2) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschäftsbedingungen und der ganzenRechtsbeziehung
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.
- (3) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigenrechtlichwirksamenRegelungenzurAusfüllungdieserLückenalsvereinbart,diediebeidenVertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesenwäre.
- (4) Für den Fall dass eine Bestimmung in den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen odereine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon unberührt.
- (5) Ist der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtsoder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so gelten die in §18(1) genannten Bestimmungen ebenfalls.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sxowtime Sports für Verbraucher
§ 1 Geltung der Bedingungen
- (1) Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der Sxowtime Sports, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (d.h. Käufer, Kunden) über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklichvereinbart
wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.
- (2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf dieseverweist.
- (3) Das Personal des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bezüglich des Vertrags zu treffen, die von den Bestellformularen des Auftragnehmers (beispielsweise den Eingabemasken im Internet) oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Email) festgehaltenwerden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- (1) Angebote in Prospekten, Anzeigen, WEB u.ä. sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgebildete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertagegebunden.
- (2) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen Aufträge der schriftlichen, Email-Bestätigung des Auftragnehmers. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen vier Wochennach
Auftragseingang die Annahme ablehnt. Mit Zahlungseingang, Lastschriftenerteilung, Kontoeinzugserteilung sowie Kreditkartenzahlung gilt ein Auftrag vom Auftraggeber als angenommen. Ohne Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Werktagen Einspruch gegen die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers bezüglich des abgeschlossenen Vertrags-Bestellung von Seiten des Auftraggebers eingelegt werden, ansonsten gilt der Vertrag als angenommen.
- (3) Der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen, ist für die Einhaltung der Fristausschlaggebend.
- (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezüglich der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich (auch per Fax oder Email)niederzulegen.
- (5) Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis-Produkte sonstigem kostenlosem Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggeberszu
stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§ 3 Preise und Preisänderungen
- (1) Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer mitein.
- (2) Zu den angegebenen Preisen kommen eventuell anfallende sonstige Kosten sowie Kosten für Verpackung und Versand separat hinzu. Dies gilt auch fürSelbstabholer.
- (3) Werden vom Auftraggeber Änderungen der angelieferten oder übertragenen Daten oder ähnliche Vorarbeiten veranlasst und vom Auftragnehmer durchgeführt, werden diese nach mündlicher oder schriftlicher Absprache je nach Aufwand dem Auftraggeberin
Rechnung gestellt.
§ 4 Rücksendekosten
- (1) Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach § 5 der AGB Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zutragen.
- (2) Haben Sie die Leistung oder Ware sofort bekommen und bezahlt gibt es kein Widerrufsrecht, wenn Sie 40 € oder weniger dafür ausgegebenhaben.
§ 5 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Sxowtime Sports Geschäftsführer: Davut Sidal Hofrat Röhrer Str.14
D-86161 Augsburg info@sxowtime-sports.euTel.:0821-80731181
- (2)Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück -zu gewähren können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist
die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
- (3) Das Widerrufsrecht besteht nicht für: Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig aufdie
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, wenn der versiegelte Datenträger vom Kunden entsiegelt wurde.
§ 6 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
- (1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Dateiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich genehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs-oder
Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
- (2) Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopienanzufertigen.
§ 7 Lieferung und Leistungszeit
- (1) Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von etwa vier Wochen bei Speziellen Anfertigungen, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Der im Online- Auftritt angegebene Liefertermin stellt keinen festen Termin sondern lediglich ein geschätztes Lieferdatum dar, dass fürden
Auftragnehmer als nicht bindend anzusehen ist.
- (2) Bei Lieferverzögerungen, die durch den Auftragnehmer zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu setzendenNachfristaufzweiWochenfestgelegt.DiesebeginntmitdemEingangderNachfristsetzungbeimAuftragsnehmer.
- (3) Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäßeErfüllungderVerpflichtungendesAuftraggebers.FixterminefürdieLeistungserbringungmüssenvomAuftragnehmer
als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen und kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung über den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Auftraggeber durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
- (4) Liegt ein Annahmeverzug von Seiten des Auftraggebers vor, so hat der Auftragnehmer das Recht, Schadensersatz fürden ihm
entstandenen Schaden zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Auftraggeber die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Verlorengehens der Ware.
§ 8 Periodische Arbeiten
- (1) Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die Kündigung erfolgt zum Schluss einesMonats.
§ 9 Gefahrenübergang – Versand
- (1)Sobald dervomAuftragnehmerausgeführteAuftragandiedenTransportübernehmendePersonübergebenwurdeoderaufgrund
der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass er Versand verzögert wird, geht die Gefahr auf ihn über, sobald seine Ware versandbereit ist.
- (2) Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung istdie
schriftliche Zustimmung und Bestätigung der neuen Lieferadresse durch den Auftragnehmer erforderlich.
- (3) Die Versandkosten trägt derAuftraggeber.
§ 10 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung
- (1) Entspricht der gelieferte Gegenstand / die gelieferte Leistung/Ware nicht der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbarten Beschaffenheit oder ist er/sie für die nach dem geschlossenen Vertrag vorausgesetzte oder die allgemeine Verwendung nicht geeignet oder hat er/sie nicht die aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers zu erwartenden Eigenschaften, ist der Auftragnehmer grundsätzlich zur Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Ware verpflichtet. Eine mehrfache Nachlieferungistzulässig.SchlägtdieNacherfüllungzweimalfehl,kannderAuftraggeberentwedervomVertrag zurücktretenoderden
Kaufpreis angemessen herabsetzen.
- (2) Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen wenn diese vom Aufragnehmer erstellt wurden - und demEndprodukt.
- (3) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftrag wertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt dieseHaftung.
- (4) Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesseist.
- (5) Weitergehende Ansprüche von Seiten des Auftraggebers – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen. Der AufragnehmerübernimmtfürSchäden,dienichtdengeliefertenGegenstandbetreffen,keinerleiHaftung.Insbesonderesind von diesem
Ausschluss entgangene Gewinne und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers betroffen. Alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Erfüllungsgehilfen und Vertretern des Auftragnehmers verursacht werden, sind ebenfalls in diesem Ausschluss enthalten.
- (6) Für Veränderungen an der gelieferten Ware/Leistung oder dem gelieferten Gegenstand durch den Auftraggeber oderDritte
übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, außer der Auftraggeber kann nachweisen, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ausschlaggebend sind.
- (7)AlleVorlagen,diederAuftragnehmerbekommt,werden vonihmsorgfältig behandelt.BeiBeschädigungoderAbhandenkommender
Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Materialwert. Jegliche weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt werden.
- (8) Der Auftragnehmer haftet nicht für normaleAbnutzung.
- (9) Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem Auftraggeberzu.
- (10) Der Auftraggeber kann Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers beruht. Hierfür gelten die in § 11 festgelegtenVoraussetzungen.
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
- (1) Offensichtliche Sachmängel an der gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware beim Auftragnehmer angezeigt werden, ansonsten sind jegliche Schadensersatzansprüche bezüglich des Mangels ausgeschlossen.
- (2) Der Auftragnehmer haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, lediglich für vertragstypische, vorhersehbare Schäden (insbesondere bei Mängeln, Verzug oder sonstigenPflichtverletzungen).
- (3) Die in § 11(2) genannten Haftungsbeschränkungen sind nicht gültig für die Haftung des Auftragnehmers wegenvorsätzlichem
Verhalten oder grober Fahrlässigkeit, wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produktionsgesetz.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
- (1) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung derselben durch den Auftraggeber vor. Solange die Ware im Eigentum des Auftraggebers ist (= Vorbehaltsware), darf der Auftraggeber diese nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieranverfügen.
- (2) Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzenkann.
- (3) Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltswareherauszuverlangen.
§ 13 Zahlung
- (1) Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenwurde
- (2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.
- (3) Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkontoerfolgen.
- (4) Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Der Auftragnehmer informiertden
Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstandene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.
- (5) Wenn eine Gegenanforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde, dann ist der Auftraggeber zurAufrechnung
berechtigt. Er ist außerdem auch wegen Gegenansprüchen zur Zurückbehaltung aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
- (6) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nichtabtretbar.
§ 14 Patente, Urheberrechte und Marken
- (1) Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen.
- (2) Die in § 14(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist betragsmäßig auf den vorhersehbarenSchadenbegrenzt.EineweitereVoraussetzungfürdieFreistellungist,dassdemAuftragnehmerdieFührungvon
Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.
- (3)DerAuftragnehmer kannsichvondenParagraphenunddendadurchübernommenenVerpflichtungenbefreien,wennerentweder:
o [a] in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder
o [b] für den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfügung stellt, der im Falle einesAustauschesgegendenverletzendenLiefergegenstandbzw.dessenTeildenVerletzungsvorwurfbezüglichdesLiefergegenstandes
§ 15 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
- (1) Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritterfrei.
§ 16 Copyright
- (1) Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem AuftraggeberodereinemDrittengegendieZahlungeinesEntgeltsübertragenwerden.ErstmitderBezahlung desvereinbartenEntgelts
gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.
§ 17 Geheimhaltung
- (1) Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbartworden.
§ 18 Daten und Auftragsunterlagen
- (1) Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden ausschließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmergespeichert.
- (2)EineArchivierungdervomAuftraggebereingebrachtenoderübersandtenSachenwieVorlagen,DatenoderDatenträger istnurnach
schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (siehe § 19) dar.
- (3) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass zum Zweck der Datenverarbeitung Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach §28des
Bundesschutzgesetzes) vom Auftragnehmer gespeichert werden. Weiter behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, an Dritte (z.B. Paketdienst, Versicherung etc.) zu übermitteln.
§ 19 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
- (1) Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschäftsbedingungen und der ganzen Rechtsbeziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zuGrunde.
- (2) Das UN-Kaufrecht findet keineAnwendung.
- (3) Verträge über den internationalen Warenkauf durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen (CISG vom 11.04.1980) gelten nicht.
- (4) Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach denwirtschaftlichen
Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.
Rechtliche Informationen des Verkäufers
Sxowtime Sports Geschäftsführer: Davut Sidal Hofrat Röhrer Str.14
D-86156 Augsburg
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Tel.: 0821-80731181 Telefon und Faxkosten: zum Ortstarif
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